Informationen zum Kaufen von Immobilien
Viele Menschen kaufen in Ihrem Leben nur einmal eine Immobilie. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Traum von der eigenen Haus oder Wohnung zu verwirklichen.
Das sollten Sie beim Kaufen oder Bau einer Immobilie beachten:
Checkliste und Tipps für den Immobilienkauf
Finanzierung
Je höher Ihr Eigenkapitalanteil ist, desto günstiger wird Ihre Finanzierung für die Immobilie. Zum Eigenkapital zählen Festgeld, Tagesgeld, Bargeld, Auszahlungen aus Lebensversicherungen. Der Besitz eines Baugrundstückes oder eigene Arbeitsleistung beim Hausbau gehören ebenfalls dazu. Der Eigenkapitalanteil sollte bei 20 - 30 Prozent des Kaufpreises liegen.
Fördermittel
Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Fördermittel für Ihre Immobilien- oder Baufinanzierung zu beantragen. Wir beraten Sie gerne zu den Finanzierungsangeboten der KfW-Förderbank, sowie von Land und Kommunen.
Notar
Der Kauf einer Immobilie ist nur mit dem Abschluss eines Notarvertrages rechtskräftig. Die Höhe der Notarkosten (Kaufnebenkosten) sind gesetzlich festgelegt und liegen bei 1,5 - 2 Prozent vom jeweiligen Kaufpreis. Wenn der Vertrag geschlossen und vom Notar beglaubigt ist, kann der Käufer einer Liegenschaft nicht mehr ohne Zustimmung des Verkäufers zurücktreten. Eine Kopie des Immobilienkaufvertrages wird an das Finanzamt geschickt, Daraufhin wird Steuerbescheid für Grunderwerbssteuer erstellt. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent des Kaufpreises in Bayern.
Kaufvertrag
Der Immobilienkaufvertrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Genaue Beschreibung der Immobilie
- Beschreibung der Ausstattung
- Kaufpreis
- Namen des Verkäufers und Käufers
- Abwicklung der Zahlung
- Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
Wer den Kaufvertrag erstellt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dieser muss jeoch durch einen Notar beglaubigt werden.
Grundbuch
Nach der erfolgreichen Beurkundung des Immobilienkaufvertrages wird der Kaufvorgang, gemäß der vertraglichen Vereinbarungen durch den Notar abgewickelt. Zuerst wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eintragen. Dadurch ist im Grundbuch vorgemerkt, dass die Immobilie verkauft wird und wer der neue Eigentümer ist. Wenn der Käufer die Grunderwerbssteuer gezahlt hat, kann dieser erst als als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Der neue Eintrag ins Grundbuch kostet 1,5 bis 2,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
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Informationen zum Mieten von Immobilien
Wohnungen und Häuser zur Miete sind knapp und begehrt. Wir helfen Ihnen dabei ihr Wunschobjekt zu finden.
Das sollten Sie beim Mieten einer Immobilie beachten:
Checkliste und Tipps für Mieter
Unterlagen
Diese Unterlagen sollten Bestandteil der Bewerbermappe sein und sind zur Wohnungsbesichtigung mitzubringen:
- Selbstauskunft: Oft steht „Freiwillige Selbstauskunft“ auf dem Fragebogen - niemand ist verpflichtet die Fragen zu beantworten, jedoch wird der Vermieter meistens Interessenten den Vorzug geben, die den Fragebogen korrekt ausfüllen.
- Einkommensnachweis
- SCHUFA-Bonitätsauskunft Zum Download SCHUFA-BonitätsAuskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Bewerbermappe
Die Bewerbungsmappe sollte u.a. folgende Schriftstücke beinhalten:
- Bewerbungsschreiben: Motive für die Wohnungs- Haussuche kurz beschreiben, sowie Angaben darüber wie viele Personen einziehen werden und deren Einkommenssituation.
- Lebenslauf: Hier genügen Angaben, welche für die Immobiliensuche relevant sein können
- Bürgschaft: Wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist
Angaben zur Nutzung der Wohnung, Kinderzahl, Arbeitsverhältnis und Einkommen müssen der Wahrheit entsprechen. Bei falschen Angaben kann eine fristlose Kündigung drohen. Religion, sexuelle Orientierung, Parteimitgliedschaften oder Vorstrafen müssen nicht berücksichtigt werden.
Besichtigungstermin
- Zeitpunkt: Die Besichtigung sollte nach Möglichkeit bei Tageslicht stattfinden
- Dauer: ca. 30 Minuten für die Besichtigung einplanen
- Wohnungs- und Gebäudezustand überprüfen: Altbau, Neubau, ggf. Fotos machen
- Grundriss kontrollieren - Maßband mitnehmen: Entsprechen die Anzahl der Zimmer, Schnitt und Größe den Angaben im Exposé?
- Informieren Sie sich über geplante Renovierungsmaßnahmen und Bauprojekte in der Nachbarschaft
- Lage und Infrastruktur - bitte prüfen Sie vorab: Nahversorgung, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel, Restaurant/Bars/Clubs (Geruch/Lärm)
Energieausweis
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vom Vermieter oder dem Eigentümer vor der Vertragsunterzeichnung vorgelegt werden. Der Ausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein.
Datenschutz
Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
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